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A. Vertragliche Grundlagen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und
vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden,
unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen
laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
2. Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen:
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich ihrer
Geltung zustimmt.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG sofort schriftlich darauf hin. Für diesen
Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns
gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.
Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir
hiermit ausdrücklich.
3. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein,
wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden
Seiten schriftlich festgelegt worden sind.
Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam,
wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind.
Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen,
Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.
Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
B. Überlassung von Software
4. Lizenz und Umfang der Nutzung
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG überträgt in ihrer
Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare
und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung
spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen
oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal,
durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die
vereinbarte Hardware zum Zwecke der Verarbeitung sowie Herstellung
einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung.
Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen
Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm beigefügten Handbuch.
Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz
eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat.
Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte
Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen
(Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.).
Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze,
zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze.
Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen,
ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich.
Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern.
5. Schutzrechte Dritter
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG stellt den Kunden
von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung
der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen
geistigen Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt,
dass der Kunde die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG unverzüglich
über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet,
der Kunde ohne Zustimmung der Firma NAFI-Unternehmensberatung
GmbH & Co. KG keine derartigen Ansprüche anerkennt,
der Kunde der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG gestattet,
alle Verhandlungen und Verfahren zu führen,
und die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG
die notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche
Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG gehen.
Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und
Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen
darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit
Geräten oder Programmen genutzt werden,
die nicht von der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG
geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung der
Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG in Zusammenhang
mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder
sonstigen geistigen Eigentumsrechten.
Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund
einer Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen
geistigen Eigentumsrechten kann die Firma NAFI-Unternehmensberatung
GmbH & Co. KG auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern
oder austauschen, um eine Verletzung zu verhindern.
Die Leistung des von der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG
gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden.
Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche
Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG eine Klage wegen
Verletzung von Schutzrechten droht, kann die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG unter Ausschluss aller
anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten
die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen;
dem Kunden das Recht verschaffen, die Systeme weiter zu nutzen;
die betreffenden Programme durch Programme ersetzen,
die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des
Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind;
die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den
(gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages
für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch
entstandenen Schaden.
6. Eigentum und Urheberrechte
Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten
Dokumentation im Eigentum der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG bleibt Inhaberin
aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen
einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials,
auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen
und/oder denjenigen eines Dritten verbindet.
Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien
bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an.
Der Kunde ist, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH, nicht berechtigt,
Arbeitsergebnisse (erzielte Prämien), die mit der Software und/oder unter der Verwendung der Software ganz oder
teilweise erarbeitet wurden, im Internet und in Printmedien zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen.
Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und
Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der
Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG über und können anderen
Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG abgetreten.
Der Kunde nimmt die Abtretung hiermit an.
Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zulässig.
Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Von solchen Änderungen stellt der Kunde der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG eine Kopie der Änderung auf
einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen
Informationen zur Verfügung.
Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden.
Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere,
nicht von der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG bezogene
Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt,
so ist die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG für entstehende
Schäden nicht haftbar.
7. Zahlungen
Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung
einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet.
Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw.
nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung.
Die in Rechnung gestellten Leistungen sind zu 100% bei Lieferung und Abnahme fällig.
Alle anderen aus diesem Vertrag berechneten Leistungen sind bei Lieferung fällig.
Wird nichts anderes vereinbart, so erteilt der Kunde der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG Bankeinzugsermächtigung.
Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug,
so ist die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz
p. a. zu berechnen.
8. Pflichten des Kunden
Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz
noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden.
Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben
der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG an den Programmen in
keiner Form verändern.
Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-,
Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen.
Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses
Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt.
Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus,
wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund
vorzeitig aufgelöst worden ist.
Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot
nur auszugsweiser Materialien oder Zitate.
Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG den durch die Verletzung
obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit
maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.
9. Kündigung
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG kann den
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der
vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr länger als zwei Monate in Verzug ist,
und/oder der Kunde - nach schriftlicher Abmahnung -
weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt.
Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens
der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG oder wegen nicht
behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG ihren Verpflichtungen nicht
nachgekommen ist und wenn er die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zuvor schriftlich abgemahnt hat
und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß
nicht beseitigt worden ist.
Innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet
der Kunde alle Programme, Kopien und dazugehörige Materialien, einschließlich
geänderter oder kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher
Vorschriften aufbewahrt werden müssen.
Der Kunde bestätigt innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert die Vernichtung bzw.
Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schriftlich an die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG.
Daneben räumt er der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG
das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung ein.
C. Softwareerweiterung und -anpassung
10. Handling
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG wird
die gelieferte Software aufgrund der vertraglichen Regelungen der
"Softwarepflege" laufend erweitern und anpassen.
Der Kunde - soweit er ein Kfz-Versicherer ist - stellt der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG alle für die Erstellung
der Software erforderlichen Informationen in schriftlicher, übersichtlicher
Form zur Verfügung und erläutert diese auf Wunsch der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG auch mündlich.
Stellt der Kunde fest, dass erstellte Bedarfsanalysen, Pflichtenhefte oder
Leistungsbeschreibungen nicht mit den Anforderungen übereinstimmen,
die der Kunde tatsächlich verlangt, so wird er die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG hierauf unverzüglich
schriftlich hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten.
Die Parteien entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung oder
Änderung der Anforderungen.
Alle hier genannten Mitwirkungspflichten erbringt der Kunde kostenlos.
Stellt die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG fest,
dass Angaben oder Informationen des Kunden fehlerhaft,
unvollständig oder zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind,
so wird die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG den
Kunden hierauf schriftlich unverzüglich hinweisen.
Der Kunde wird über eine sich aus diesem Hinweis ergebende Änderung,
soweit sie den Erstellungsprozess der Software betrifft, sofort entscheiden.
Jede Partei nennt der anderen unverzüglich nach Vertragsabschluss eine
fachkundige Person, die befugt ist, die mit der Erstellung der Software
zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen.
D. Lieferung, Abnahme, Gewährleistung, Haftung, Vertraulichkeit und Datenschutz
11. Lieferung, Termine und Installation
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche
Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe
Termine schriftlich vereinbart sind.
Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software.
Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur,
soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde.
Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss
schriftlich einen Ansprechpartner.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG behält sich vor,
die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z. B. an technische Entwicklungen,
Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen.
Ein Ausdruck des Bedienungshandbuches wird mitgeliefert.
Es dient der Erlernung der Programmbedienung sowie der Beantwortung
von Fragen in diesem Zusammenhang.
Das Bedienungshandbuch bleibt Eigentum der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG und darf vom Kunden
nur zum vereinbarten Gebrauch benutzt werden.
Bei Verlust der Software oder des Handbuches liefert die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG gegen Entrichtung
der Selbstkosten ein Ersatzexemplar.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG gewährleistet
den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen.
Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch den Kunden auf einem
freigegebenen Hardwaresystem des Kunden als erfolgt.
12. Abnahme
Nach Installation und Prüfung teilt der Kunde der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG die Abnahme mit.
Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird der Kunde unverzüglich,
spätestens jedoch binnen 30 Tagen, die Abnahme schriftlich gegenüber der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG erklären.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch den Kunden,
so gilt die Abnahme dennoch als vorgenommen.
Maßgeblich für den Fristanlauf ist der Zugang der Software beim Kunden.
Zahlt der Kunde nach Inbetriebnahme der gelieferten Software die Vergütung
ohne Beanstandung, so steht dies einer Abnahme der Software gleich.
Die Abnahme kann wegen Vorliegen von unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden.
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen
für den Einsatz der Lieferung am Einsatzort erfüllt sind.
Fehlende datenschutzrechtliche Voraussetzungen berechtigen den Kunden
nicht zur Verweigerung der Abnahme.
13. Gewährleistung
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG übernimmt
für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die
Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise
im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht.
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches,
so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann,
wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG weist darauf hin,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
Eine Haftung für die Richtigkeit von Dateiinhalten (z.B.: berechnete Prämien) ist daher ausgeschlossen. Es ist für den Anwender notwendig und verpflichtend, Dateiinhalte (z.B.: Prämienberechnungen) zu überprüfen, bevor sie angewendet werden.
Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen
und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet,
diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zu melden.
Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und
seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben,
dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen)
machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte)
möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung.
Der Kunde teilt der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG mit,
welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen,
mangelfreien Sache - er wünscht.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt,
die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung
keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG kann außerdem
die Nacherfüllung insgesamt verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zwei Versuche
innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern.
Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten
erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden,
wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist.
Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde,
steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG ist berechtigt,
falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder
aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren,
wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG übernimmt
keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen
des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder
der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
Hat der Kunde die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.
14. Schulung
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG vermittelt
gegen Berechnung, wenn dies vom Kunden gewünscht wird,
im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen,
die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird,
findet die Schulung in den Schulungsräumen des Kunden statt.
Findet die Schulung beim Kunden statt, so ist der Kunde verpflichtet,
dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung
kostenlos vorzuhalten.
Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC-Bereich verfügen.
Fallen im Rahmen der Schulung Übernachtungskosten oder sonstige Spesen bei der
Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG an,
so sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet.
15. Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG haftet bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG nur,
wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird
oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf
solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch
im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG.
Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel,
nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG aus Haftung ist ein
Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen
oder unzureichender Datensicherung.
Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor,
wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene,
dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen
gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren
und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder
einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
16. Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG und der Kunde
verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der
anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben
oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen,
die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält,
darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Kfz-Versicherungstarife und/oder deren Bedingungswerke fallen nicht
unter die Geheimhaltungspflicht.
Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem
Vermerk "Vertraulich" zu versehen.
E. Rechte bei Nutzungsbeendigung
17. Rückgabe von Sachen
Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die wir unseren Kunden
zur Nutzung überlassen haben, insbesondere gemietete oder geleaste Hardware,
an uns zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten
von unseren Kunden zu übernehmen sind.
18. Software
Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind,
ist diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern,
die der Firma NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG gehören,
installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und
im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden zu löschen und
das Löschungsprotokoll uns zu überlassen.
19. Dokumentationen
Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören - einschließlich
von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen -,
sind im Original nebst aller Abschriften zurückzugeben.
20. Bestätigung vollständiger Rückgabe
Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung,
dass alle Rückgabeverpflichtungen vollständig und vertragsentsprechend erfüllt worden sind.
F. Nebenbestimmungen
21. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen,
sind solche Verweisungen unwirksam.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle,
die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Höxter.
Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.
Gerichtsstand für beide Teile ist Höxter, die Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt,
nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen.
Ist Vertragspartner der Firma
NAFI-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG kein Vollkaufmann,
gilt die gesetzliche Regelung.
22. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
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