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1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma NAFI@NET® AG
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle in dieser
Online Site aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch
wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den
Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der
Firma NAFI@NET® AG anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
A. In der Regel werden Rechnungen der Fa.
NAFI@NET® AG im Bankeinzugsverfahren ausgeglichen. Ist dies im
Einzelfall nicht vereinbart, gilt:
B. Alle Rechnungen der Fa. NAFI@NET® AG sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das
Datum des Eingangs der Zahlung bei der NAFI@NET® AG. Im Verzugsfalle
ist die Firma NAFI@NET® AG berechtigt, weitere Lieferungen und
Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma NAFI@NET® AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Firma NAFI@NET® AG
ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur
solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma NAFI@NET® AG genannten
Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein
Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der
Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder
treten sonstige Umstände ein, die der Firma NAFI@NET® AG eine
Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma NAFI@NET® AG diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin
um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma NAFI@NET® AG an der
rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder
Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die
allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von
einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung
eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen von der Firma NAFI@NET® AG nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der
Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma NAFI@NET® AG
nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma NAFI@NET® AG
nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma NAFI@NET® AG
die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise
unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand
und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei
die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma
liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu
untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der
Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma NAFI@NET® AG zu
melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma NAFI@NET® AG aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der
Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für
sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der
Firma NAFI@NET® AG verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen der Firma NAFI@NET® AG aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma
NAFI@NET® AG. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem
Eigentumsvorbehalt der Firma NAFI@NET® AG stehenden Sachen
ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und
Schwachstromversicherung) und der Firma NAFI@NET® AG auf Anforderung
eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der
Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma NAFI@NET® AG
abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde
die Firma NAFI@NET® AG unverzüglich schriftlich zu unterrichten und
hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma NAFI@NET® AG
unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde
dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma NAFI@NET® AG
dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma NAFI@NET® AG
bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde
ist verpflichtet, der Firma NAFI@NET® AG alle zur Geltendmachung
dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Die Firma NAFI@NET® AG haftet bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet die Firma NAFI@NET® AG nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des
Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar
bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma
NAFI@NET® AG. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der
Firma NAFI@NET® AG aus Gewährleistung oder Haftung ist ein
Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei
unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es
versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten
Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
6. Gewährleistung
Die Firma NAFI@NET® AG gewährleistet, dass die
Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit
Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Die Firma NAFI@NET® AG und der Kunde sind sich darüber einig, dass
im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und
Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate
und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist
auftretende Mängel hat der Kunde der Firma NAFI@NET® AG unverzüglich
schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von
Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler
entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der
Firma NAFI@NET® AG Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst
ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen
Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch
teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die
Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Die Firma NAFI@NET® AG kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte,
Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem
hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme
(einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und
Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma NAFI@NET® AG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der
Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der
Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem Zusammenhang
stehende Fehler kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung
verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer gravierender Umstände des
Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen
oder direkt im Zusammenhang stehender Fehler oder wegen eines weiteren Fehlers
nicht zuzumuten ist. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial,
die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf
verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte
ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige
Entwicklungen beziehen können. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in
englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den
jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der
Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
7. Gewährleistung für Software
Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach
der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich
unverzüglich mitteilen. Die Firma NAFI@NET® AG gewährleistet für
einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von der Firma
NAFI@NET® AG gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material-
und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden
Produkthandbuch arbeitet. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der
Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Eine Haftung für die Richtigkeit von Dateiinhalten (z.B.: berechnete Prämien) ist daher ausgeschlossen. Es ist für den Anwender notwendig und verpflichtend, Dateiinhalte (z.B.: Prämienberechnungen) zu überprüfen, bevor sie angewendet werden. Im Fall einer
berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma NAFI@NET® AG vor
Nachbesserungen durchzuführen oder Ersatz zu liefern. Bei zweimaligem
Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem
Zusammenhang stehende Fehler kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder
Minderung verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer gravierender
Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen
des gleichen oder direkt im Zusammenhang stehenden Fehlers oder wegen eines
weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere
dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder
Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen
oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die
Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf
zukünftige Entwicklungen beziehen können. Die Lieferung einer
Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der
Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert
ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
8. Vertraulichkeit
Die Firma NAFI@NET® AG und der Kunde verpflichten
sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite
unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in
irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere
Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung
erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Jahr-2000-Fähigkeit
Die Firma NAFI@NET® AG gewährleistet innerhalb
des Verantwortungsbereiches, der sich aus diesem Vertrag ergibt, dass die von
der Firma NAFI@NET® AG gelieferten Produkte Zeit- und
Datumsinformationen vom, ins und zwischen dem 20. und 21. Jahrhundert
einschließlich der Jahre 1999 und 2000 unter Berücksichtigung von Schaltjahren
exakt verarbeiten können. Voraussetzung hierfür ist, dass die von der Firma
NAFI@NET® AG gelieferten Produkte im Sinne dieses Vertrages und der
Produktbeschreibung eingesetzt werden. Die Firma NAFI@NET® AG übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die gesamte Geschäfts- bzw.
Systemumgebung und Informationstechnologie des Kunden Jahr-2000-fähig ist.
Produkte, die nicht von der Firma NAFI@NET® AG hergestellt werden,
fallen nicht unter diese Regelung zur Jahr-2000-Fähigkeit, sondern es gelten
diesbezüglich die Angaben des Herstellers zur Jahr-2000-Fähigkeit, dies ohne
jede Gewähr. Die Firma NAFI@NET® AG übernimmt keine
Jahr-2000-Gewährleistung für Integrationsdienstleistungen. Es wird keinerlei
Jahr 2000-Gewährleistung übernommen für Schäden und/oder Beeinträchtigungen,
die nach Ablauf der für den Vertragsgegenstand üblichen Nutzungsdauer
auftreten. Diese Jahr-2000-Gewährleistung begrenzt keine anderen in diesem
Vertrag gewährten Rechte bezüglich Sachverhalten, die das Jahr 2000 nicht
betreffen.
10. Beweisklausel
Alle im EDV-System der Firma NAFI@NET® AG auf
dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch
verarbeiteten Register mit Daten sind als Beweismittel der Datenübertragungen,
Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.
11. Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma NAFI@NET® AG
ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Firma NAFI@NET® AG
erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der
Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach
der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht,
zu beachten.
12. Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA
importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten
von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware,
Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen
Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der
Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit
einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte
Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen
in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder
wiederexportiert ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der
hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung
des amerikanischen "Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von
Exportangelegenheiten oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle
Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt
sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die
Beschränkungen gelten: Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro),
Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam; Endabnehmer, für die Beschränkungen
gelten: alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete
Vermutung hat, dass die Produkte die aus den USA importiert wurden für den
Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der
Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und
biologischen Waffen verwendet werden; Endverbrauch, für den Beschränkungen
gelten: jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf,
der Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im
Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und
biologische Waffen aus den USA importiert wurden.
13. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am
nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen
entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde
kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma NAFI@NET® AG nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma NAFI@NET® AG
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur
mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma NAFI@NET® AG (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht.
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